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Beitragsordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung des Heithöker Spielmannszuges von 1921 e. V. gemäß § 6 der Satzung


§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.


§ 2 Beschlüsse

1.     Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages.

2.     Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.


§ 3 Beiträge

Beitragsklasse Mitgliedsformen Jahresbeitrag

01                    Kinder bis einschließlich 15 Jahren         beitragsfrei

02                    Jugendliche ab 16 Jahren                     15,– Euro

03                    Familienbeitrag*                                    30,– Euro

04                    Ehrenmitglieder                                    beitragsfrei

05                    juristische Personen                             50,– Euro

*gilt für Familien die in einem gemeinsamen Haushalt leben.


1.    Für die Beitragshöhe ist der im Monat der Beitragsfälligkeit bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2.    Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 müssen schriftlich beim Kassierer beantragt werden.

3.    Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 01 und 03.

4.     Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. April eines jeden Jahres fällig, bei Neuaufnahmen vier Wochen nach Aufnahme.

5.     Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten den Beitrag ebenfalls bis zum  1. April bar oder durch Überweisung auf u. a. Konto. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von drei Euro erhoben.

6.     Bei Mahnungen werden Mahngebühren von ein Euro pro Mahnung erhoben. Kosten für Rücklastschriften sind zu erstatten.


§ 4 Gebühren

1.    Eigenanteil Uniform: 25,– Euro, Weste 15,– Euro

Der Eigenanteil ist spätestens einen Monat nach Übergabe zu zahlen.

2.    Bei Verlust oder Diebstahl vereinseigener Vermögensgegenstände sind diese wie folgt zu ersetzen:


a) Bekleidung

– Uniform:                                   400,– Euro

– Tambourmajorenschnur:           30,– Euro

– Weste:                                       125,– Euro

– Regenjacke:                              10,– Euro

– Mütze:                                      50,– Euro

– Schiffchen:                               35,– Euro

– Krawatte / Dreieck:                   15,– Euro

– Karnvevalskostüm:                   15,– Euro


b) Instrumente

– Tambourstab:                         220,– Euro

– Querflöte:                                60,– Euro

– Trommel:                               430,– Euro

– Trommelstöcke:                        10,– Euro

– Koppel mit Schloss + Adler:     35,– Euro

– Lyra:                                      780,– Euro

– Lyraschweife:                         100,– Euro

– Becken:                                 200,– Euro

– Pauke:                                   530,– Euro (klein) / 630,– Euro (groß)

– Rassel:                                    15,– Euro

– Tragsystem Trommel/Pauke:   100,– Euro

– Notenständer                           17,– Euro


3.    Bei Beschädigung der vereinseigenen Gegenständen sind die Reparaturkosten zu übernehmen.


4.    Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).


§ 5 Vereinskonto

Bank:          Kreissparkasse Steinfurt

BLZ:            403 510 60

Konto:         65 41 890


Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

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