Beitragsordnung
Beitragsordnung
Beitragsordnung des Heithöker Spielmannszuges von 1921 e. V. gemäß § 6 der Satzung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitragsklasse Mitgliedsformen Jahresbeitrag
01 Kinder bis einschließlich 15 Jahren beitragsfrei
02 Jugendliche ab 16 Jahren 15,– Euro
03 Familienbeitrag 30,– Euro
04 Ehrenmitglieder beitragsfrei
05 juristische Personen 50,– Euro
1. Für die Beitragshöhe ist der im Monat der Beitragsfälligkeit bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 müssen schriftlich beim Kassierer beantragt werden.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 01 und 03.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. April eines jeden Jahres fällig, bei Neuaufnahmen vier Wochen nach Aufnahme.
5. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten den Beitrag ebenfalls bis zum 1. April bar oder durch Überweisung auf u. a. Konto. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von drei Euro erhoben.
6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von ein Euro pro Mahnung erhoben. Kosten für Rücklastschriften sind zu erstatten.
§ 4 Gebühren
1. Eigenanteil Uniform: 25,– Euro, Weste 15,– Euro
Der Eigenanteil ist spätestens einen Monat nach Übergabe zu zahlen.
2. Bei Verlust oder Diebstahl vereinseigener Vermögensgegenstände sind diese wie folgt zu ersetzen:
a) Bekleidung
– Uniform: 400,– Euro
– Tambourmajorenschnur: 30,– Euro
– Weste: 125,– Euro
– Regenjacke: 10,– Euro
– Mütze: 50,– Euro
– Schiffchen: 35,– Euro
– Krawatte / Dreieck: 15,– Euro
– Karnvevalskostüm: 15,– Euro
b) Instrumente
– Tambourstab: 220,– Euro
– Querflöte: 60,– Euro
– Trommel: 430,– Euro
– Trommelstöcke: 10,– Euro
– Koppel mit Schloss + Adler: 35,– Euro
– Lyra: 780,– Euro
– Lyraschweife: 100,– Euro
– Becken: 200,– Euro
– Pauke: 530,– Euro (klein) / 630,– Euro (groß)
– Rassel: 15,– Euro
– Tragsystem Trommel/Pauke: 100,– Euro
– Notenständer 17,– Euro
3. Bei Beschädigung der vereinseigenen Gegenständen sind die Reparaturkosten zu übernehmen.
4. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
§ 5 Vereinskonto
Bank: Kreissparkasse Steinfurt
BLZ: 403 510 60
Konto: 65 41 890
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.